Kinderstube
New Life Hotels

Umfrage1

Gäbe es Elterngehalt, würde ich daheim bleiben?

Würden Sie Ihr Baby in eine Krippe geben?

Aktuelles aus Politik und Gesellschaft zum Thema Familie

Bald einheitliche Regelung in der Kinderbetreuung?

Innerhalb des letzten Jahres hat sich viel getan in Österreichs Kindergärten. Die Einführung des Gratis-Kindergartenjahres hat einen Ansturm auf die Betreuungseinrichtungen ausgelöst. Folge sind oft zu große Kindergartengruppen, da es an Fachkräften mangelt. Viele Kindergarten- und Hortpädagogen und -pädagoginnen sind nach wenigen Jahren regelrecht ausgebrannt. Außerdem ist ihre Bezahlung in manchen Bundesländern immer noch relativ gering.

Noch ist Kinderbetreuung Ländersache,
das heißt, die in jedem der neun Bundesländer verschiedenen Landesgesetze regeln derzeit die Qualität eines Kindergartens. Geht es nach Familienstaatssekretärin Christine Marek (ÖVP), soll sich dies bald ändern. Sie wünscht sich Mindeststandards für alle Kindergärten, also ein Gesetz, das einheitlich auf Bundesebene festgelegt wird. Hierin sollten vor allem die Größe der Gruppen, Betreuungsschlüssel und Verdienst der Pädagogen fixiert werden. Weiters fordert sie eine Vorbereitungszeit für Pädagogen. Denn im Gegensatz zu Lehrern  müssen die Kindergarten- und HortbetreuerInnen ihre Vorbereitungen oft während der eigentlichen Kinderbetreuung machen. Auch sollten Qualifikationserfordernisse für HelferInnen vorgeschrieben werden, so Marek. In manchen Bundesländern benötigen diese, die zusätzlich zu den Pädagogen die Kinder betreuen, nämlich derzeit gar keine Qualifikation.

Länder blocken ab, FPÖ bleibt kritisch.
Gespräche dazu habe es schon gegeben, bestätigt Marek. Eine Einigung konnte bis jetzt jedoch nicht erzielt werden, da die Länder ihre Kompetenzen nicht an den Bund abtreten wollen. Außerdem fordern die Länder für mehr Qualität gleichzeitig mehr Geld. Dies sei jedoch nicht möglich, da der Bund bis 2013 bereits 70 Millionen Euro jährlich in die Kindergärten investiere.
Besonders seitens der FPÖ kommt es zu Kritik an Mareks Vorschlag zur bundeseinheitlichen Regelung in der Kinderbetreuung. Österreich sei ein föderalistischer Staat, in dem die Lebensrealität von Familien von Bundesland zu Bundesland differiere. Deshalb sollten auch weiterhin Entscheidungen zu diesem Thema innerhalb der Länder getroffen werden. Im Gegensatz dazu zeigte sich SPÖ und BZÖ über Mareks Ansinnen erfreut, denn eine Standardisierung für Kindergärten sei schon lange nötig.

Kindergarten ab drei Jahren.
Die abschließende Forderung Mareks soll vor allem trotz des Andrangs auf die Kinderbetreuungsstätten die Situation der Eltern verbessern. Demnach sollte es in allen Ländern einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab drei Jahren geben.

Anmeldung für Wiener Kindergärten

Ab sofort bis Ende Februar können Sie für Ihre Kinder die Anmeldung für das kommende Kindergartenjahr einreichen. Voraussetzung für den Erhalt eines beitragsfreien oder geförderten Platz ist, dass sich der Hauptwohnsitz des Kindes und der Erziehungsberechtigten in Wien befindet. Außerdem muss das Kind bei Eintritt in den Kindergarten zwischen drei und sechs Jahre alt sein. Die Vergabe der bis einschließlich 28. Februar 2010 bei der MA 10 eingelangten Anmeldungen erfolgt nach festgelegten Kriterien. So haben Kinder im Alter von 5 bis 6 Jahren Vorrang, da für diese das Kindergartenjahr vor Eintritt in die Schule am wichtigsten ist. Zusätzlich sind die Nähe zum Wohnort und Arbeitsplatz der Eltern ausschlaggebend bei der Zuteilung der Kindergartenplätze.

Die Anmeldung können Sie per Post, Fax, Internet oder persönlich in einer der Servicestellen der MA 10 abgeben. Die Eltern haben hierbei die Möglichkeit, zwei von ihnen bevorzugte städtische Betreuungseinrichtungen anzugeben. Der Zeitpunkt der Anmeldung bestimmt allerdings nicht die Reihenfolge der Vergabe der Betreuungsplätze. Bis spätestens Ende Mai erhalten alle Eltern, die ab September 2010 einen Platz brauchen, eine Verständigung in welcher städtischen Kinderbetreuungseinrichtung eine Betreuung für ihr Kind möglich ist. Alle Anmeldungen, die nicht für September sind, erhalten zwei Monate vor dem gewünschten Eintrittsdatum eine Verständigung. Sollte dennoch kein geeigneter Betreuungsplatz gefunden werden, hilft die MA 10 bei der Suche nach einem privaten Krippen-, Kindergarten- oder Hortplatz.  

Alle Informationen, sowie die Antragsformulare zur Anmeldung finden Sie auf der Website der MA 10.

Kassen-Frauenärztinnen für ganz Österreich

Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) ließ eine Verordnung über die Bedingungen für Bewerber für Einzelverträge mit Krankenkassen speziell bei Frauenärzten ändern:

So sollen Frauenärztinnen bevorzugt werden, wenn es in der betreffenden Region keine Kassen-Frauenärztinnen gibt. Damit will man dem Bedürfnis und dem Wahlrecht vieler Frauen entgegenkommen, die sich lieber von Frauen untersuchen lassen möchten.  

Das ist derzeit z.B. in Kärnten der Fall. In allen Gebieten, wo es derzeit noch keine Frauenärztinnen gibt, werden diese bei der Bewerbung mit einem 10-Prozent-Punkte-Bonus vorgereiht.

Ab September ist der Kindergarten für Fünfjährige in Österreich am Vormittag gratis. online-Kurier 3.9.2009

Halbtags gratis, bald verpflichtend.

Wer heute fünf Jahre alt ist und in Österreich wohnt, geht nun gratis in den Kindergarten, zumindest halbtags. Ansonsten gilt weiter die Regel: Neun Bundesländer, neun Gepflogenheiten. Denn der Kindergarten ist in Österreich Ländersache.

In Wien zum Beispiel gilt der Gratiskindergarten für alle Altersgruppen, in Oberösterreich geht es schon für die Zweieinhalbjährigen los. In Kärnten und Niederösterreich war der Kindergarten schon bisher halbtags kostenlos. Im Burgenland werden auch Tagesmütter und Horte gefördert. Die Bundesregierung stellt den Ländern 70 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, damit alle Fünfjährigen 20 Stunden pro Woche den Kindergarten gratis besuchen können.

In Wien werden rund 45.000 Plätze demnächst kostenlos angeboten - weniger als die Hälfte der Plätze kommen direkt von der Gemeinde. Hier werden die Eltern nur das Essen bezahlen müssen. Der Rest der Kindergartenplätze kommt von privater Seite.

Kindergartenpflicht ab 2010

Auch die Besuchspflicht ist neu - in Kraft tritt diese aber erst nächstes Jahr. Nehmen die Eltern die Besuchspflicht für das Kind nicht wahr, gibt es sogar Geldstrafen. Kritik zu diesem Plan hagelte es von Seiten der Behindertenorganisationen. Es gibt nämlich Ausnahmeregelungen: Wenn Kindern mit Behinderung der Besuch aufgrund ihrer Behinderung nicht zugemutet werden kann, sind sie vom Kindergartenbesuch ausgenommen. Ebenfalls keine Pflicht gilt, wenn große Entfernungen oder schwierige Wegverhältnisse zwischen dem Wohnort und der Betreuungseinrichtung bestehen.

Die Organisationen sind der Ansicht, dass Österreich damit gegen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verstößt: "Gerade Kinder mit Förderbedarf, wie z.B. chronisch kranke Kinder oder solche mit Lernschwierigkeiten bedürfen der selbstverständlichen Inklusion in Maßnahmen, die allen anderen Kindern zur Verfügung stehen," so der Monitoring-Ausschuss. Die zuständige Staatssekretärin Christine Marek hatte Kritik an den Ausnahmen für behinderte Kinder als falsch zurückgewiesen. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz sei jedenfalls für alle fünfjährigen Kinder gegeben, betonte sie.