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Aktuelles aus Politik und Gesellschaft zum Thema Familie
Nur unter besonderen Umständen darf ein Kind zu Hause bleiben
Wien. Fünfjährige Kinder müssen mit dem Start des neuen Schuljahres - am 6. September in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland bzw. am 13. September in den übrigen Bundesländern - verpflichtend in den Kindergarten. Die Verpflichtung umfasst 16 bis 20 Stunden an mindestens vier Tagen pro Woche. Der halbtägige Besuch von bis zu 20 Stunden in der Woche ist - wie schon seit vergangenem Herbst - kostenlos. Ausnahmen von der Verpflichtung sind möglich, müssen aber beantragt werden.
Marek will Deutschdefizite ausgleichen
Ziel der Verpflichtung sei es, dass "alle Kinder die gleichen Chancen haben, weil sie entsprechend gefördert und unterstützt werden", erklärte Familienstaatssekretärin Christine Marek (ÖVP). Gerade bei Kindern mit Migrationshintergrund sei die Betreuungsquote schlecht. Durch den Kindergartenbesuch sollen vor dem Schuleintritt Defizite, vor allem bei den Deutschkenntnissen, ausgeglichen werden, so Marek. Es geht allerdings nicht nur um Ausländer: Ein Drittel jener Kinder, die in ihrer Entwicklung nicht altersgemäß fortgeschritten seien, hätten keinen Migrationshintergrund, meinte die Staatssekretärin auf eine entsprechende Frage. Die Verpflichtung sei jedenfalls ein "wichtiger Schritt".
Auch Betreuung zu Hause ist möglich
Betroffen sind laut der 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern jene Kinder, die vor dem 1. September das fünfte Lebensjahr vollendet haben und im Folgejahr schulpflichtig werden. Als geeignete Betreuungseinrichtungen werden öffentliche und private Kindergärten, altersgemischte Gruppen, Übungs- oder Betriebskindergärten gesehen. Allerdings ist - auf Antrag - auch eine Betreuung zu Hause oder durch Tageseltern möglich, sofern entsprechende Bildungsaufgaben erfüllt werden.
Ausnahmen sind auch aus medizinischen Gründen möglich, etwa wenn das Kind behindert ist. Auch im Fall einer unzumutbaren Entfernung oder schwierigen Wegverhältnissen zwischen dem Wohnort und der Betreuungseinrichtung kann eine Ausnahme beim Land beantragt werden. Wird der Nachwuchs ohne Begründung nicht in den Kindergarten geschickt, drohen Verwaltungsstrafen. Wird der Nachwuchs ohne Begründung nicht in den Kindergarten geschickt, drohen Verwaltungsstrafen.
Im Gegensatz zur Schule sind Urlaube außerhalb der Ferienzeiten von bis zu drei Wochen möglich, weitere Gründe für ein Fernbleiben wären eine Erkrankung des Kindes oder der Eltern sowie außergewöhnliche Ereignisse. Nicht alles ist übrigens beim halbtägigen Besuch kostenlos: Mahlzeiten oder Spezialangebote müssen weiterhin bezahlt werden.
Bildungsrahmenplan für Fünfjährige
In Kärnten, Niederösterreich und Oberösterreich gab es die Besuchspflicht für Fünfjährige schon im vergangenen Kindergartenjahr. Eine Neuerung für alle Länder ist die Implementierung eines ergänzenden Moduls zum bundesländerübergreifenden Bildungsrahmenplan - damit sollen die Fünfjährigen einheitlich auf den Schuleintritt vorbereitet werden.
Bund zahlt 70 Millionen
Der Bund stellt den Ländern auch für dieses Kindergartenjahr wieder einen Zuschuss von 70 Mio. Euro zur Verfügung, der nach dem Anteil der Fünfjährigen aufgeteilt wird. Wien erhält demnach mit rund 14,4 Mio. Euro (20,6 Prozent) das meiste Geld. Jene Mittel, die nicht benötigt werden, müssen die Länder in den quantitativen und qualitativen Ausbau des Betreuungsangebots investieren. Dass es im Zuge der Budgetsanierung hier zu Kürzungen kommt, schließt Marek aus. Die Finanzierung des Bundes sei bis 2013 gesichert - danach gibt es neue Finanzausgleichsverhandlungen.
© derstandard.at
Marek zu Einsparungen im Familienbereich: "Alles offen."
Wien. Kritik an der aktuellen Debatte rund um mögliche Einsparungen beim Gratis-Kindergarten hat am Mittwoch Hilfswerk-Präsident Othmar Karas geübt. Familien bräuchten Sicherheit, gerade im Bereich der Kinderbetreuung. Momentan werde aber, auch wegen Landtagswahlkämpfen, "zu sehr verunsichert", man "spielt" mit Eltern und Kindern, sagte Karas.
Er forderte "verlässliche Verhältnisse", Wahlfreiheit bei den Angeboten und "faire Bedingungen" für die privaten Träger wie das Hilfswerk ein. Auch sprach er sich für mehr einheitliche Rahmenbedingungen aus.
Familienstaatssekretärin Christine Marek gab ein "Bekenntnis" zum Gratis-Kindergarten ab, stellte aber auch klar, dass bezüglich Einsparungen im Familienbereich "alles offen" sei. Auf Fragen nach einer möglichen Abschaffung der 13. Familienbeihilfe oder der längsten Variante des Kindergelds meinte sie, es würden derzeit "alle Möglichkeiten" analysiert, und dies brauche Zeit. Auch wolle sie nicht über Einzelmaßnahmen spekulieren. Der Bundeszuschuss zum Gratis-Kindergarten sei jedenfalls bis 2013 gesichert, danach gebe es neue Finanzausgleichsverhandlungen.
In Wien wird jedenfalls am Gratis-Kindergarten festgehalten: Der Bildungsausschuss des Rathauses hat am Mittwoch Investitionen von mehr als 14 Millionen Euro abgesegnet. Damit sollen rund 3900 neue Plätze geschaffen werden, wobei diesmal private Betreiber zum Zug kommen, teilte Bildungsstadtrat Christian Oxonitsch (SPÖ) mit. Der Beschluss fand die Unterstützung aller Fraktionen.
Nur mit der Mehrheit der ÖVP hat indes der Vorarlberger Landtag einen Beschluss in punkto Kindergarten gefällt: Demnach ist der halbtägige Besuch ab Herbst für Vierjährige mit Sprachdefiziten verpflichtend. SPÖ und Grüne forderten eine generelle Kindergartenpflicht für Vierjährige, die FPÖ plädierte für Sanktionen.
© wienerzeitung.at
Graz - Nach dem steirischen Landeshauptmann Franz Voves stellt angesichts der leeren Staatskassen auch Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer die Gratiskindergärten infrage.
"Das bringt uns in Probleme. Wer es sich leisten kann, soll auch dafür bezahlen", betont Mödlhammer. Mittlerweile sei die Kinderbetreuung aber schon in fast allen Bundesländern kostenlos: "Das ist ja nicht sozial."
"All diese Versprechungen nach oben sollten eingestellt werden", fordert Mödlhammer, der davon ausgeht, dass die Bürger dafür angesichts des Sparzwangs Verständnis hätten. Abgelehnt wird vom Gemeindebund-Präsident daher auch die Forderung nach einer akademischen Ausbildung für Kindergärtnerinnen, will damit auch höhere Gehälter verbunden wären: "Das kostet ein Schweinegeld und bringt keine Qualitätsverbesserung."
Voves erntet Unverständnis
Begonnen hatte die Diskussion um den Gratis-Kindergarten der steirische Landeshauptmann Voves (derStandard.at berichtete) Für seinen Vorschlag, nach der für die SPÖ schiefgelaufenen steirischen Gemeinderatswahl Dinge wie den Gratiskindergarten zu überdenken, erntete LH Franz Voves am Mittwoch Unverständnis und Kritik von KPÖ und Grünen: "Der kostenlose Bildungszugang beginnend im Kindergarten ist von entscheidender Bedeutung, um benachteiligten Kindern Chancen zu ermöglichen", so Grünen-Landessprecher Werner Kogler. Offenbar begreife Voves nicht einmal, dass es eine Bildungseinrichtung sei, denn er spreche von "frei zugänglicher Bildung, um im nächsten Satz den Gratiskindergarten auszuradieren." Für die KPÖ ist die steirische SPÖ "ein Opfer ihrer eigenen Feigheit".
Auch Grossman folgt Voves-Vorschlägen
Bildungslandesrätin Elisabeth Grossmann folgte am Mittwoch laut ORF Radio Steiermark den Voves-Überlegungen: "Am Vormittag sollte das Angebot gratis sein, davon möchte ich nicht abrücken. Für die Nachmittagsstunden kann ich mir sozial gestaffelte Beiträge vorstellen, um einen Beitrag zur Qualitätssicherung zu leisten." Ihre Vorgängerin, die jetzige Kulturlandesrätin Bettina Vollath, die den Gratiskindergarten eingeführt hatte, blieb laut ORF hingegen bei ihrer bisherigen Linie: "Meine Haltung in dieser Frage ist so, dass, so wie heute niemand mehr die Kostenfreiheit von Volksschule und Co. in Frage stellt, ich davon überzeugt bin, dass das auch in naher Zukunft beim Kindergarten so sein wird." (APA)
© derStandard.at
Innerhalb des letzten Jahres hat sich viel getan in Österreichs Kindergärten. Die Einführung des Gratis-Kindergartenjahres hat einen Ansturm auf die Betreuungseinrichtungen ausgelöst. Folge sind oft zu große Kindergartengruppen, da es an Fachkräften mangelt. Viele Kindergarten- und Hortpädagogen und -pädagoginnen sind nach wenigen Jahren regelrecht ausgebrannt. Außerdem ist ihre Bezahlung in manchen Bundesländern immer noch relativ gering.
Noch ist Kinderbetreuung Ländersache,
das heißt, die in jedem der neun Bundesländer verschiedenen Landesgesetze regeln derzeit die Qualität eines Kindergartens. Geht es nach Familienstaatssekretärin Christine Marek (ÖVP), soll sich dies bald ändern. Sie wünscht sich Mindeststandards für alle Kindergärten, also ein Gesetz, das einheitlich auf Bundesebene festgelegt wird. Hierin sollten vor allem die Größe der Gruppen, Betreuungsschlüssel und Verdienst der Pädagogen fixiert werden. Weiters fordert sie eine Vorbereitungszeit für Pädagogen. Denn im Gegensatz zu Lehrern müssen die Kindergarten- und HortbetreuerInnen ihre Vorbereitungen oft während der eigentlichen Kinderbetreuung machen. Auch sollten Qualifikationserfordernisse für HelferInnen vorgeschrieben werden, so Marek. In manchen Bundesländern benötigen diese, die zusätzlich zu den Pädagogen die Kinder betreuen, nämlich derzeit gar keine Qualifikation.
Länder blocken ab, FPÖ bleibt kritisch.
Gespräche dazu habe es schon gegeben, bestätigt Marek. Eine Einigung konnte bis jetzt jedoch nicht erzielt werden, da die Länder ihre Kompetenzen nicht an den Bund abtreten wollen. Außerdem fordern die Länder für mehr Qualität gleichzeitig mehr Geld. Dies sei jedoch nicht möglich, da der Bund bis 2013 bereits 70 Millionen Euro jährlich in die Kindergärten investiere.
Besonders seitens der FPÖ kommt es zu Kritik an Mareks Vorschlag zur bundeseinheitlichen Regelung in der Kinderbetreuung. Österreich sei ein föderalistischer Staat, in dem die Lebensrealität von Familien von Bundesland zu Bundesland differiere. Deshalb sollten auch weiterhin Entscheidungen zu diesem Thema innerhalb der Länder getroffen werden. Im Gegensatz dazu zeigte sich SPÖ und BZÖ über Mareks Ansinnen erfreut, denn eine Standardisierung für Kindergärten sei schon lange nötig.
Kindergarten ab drei Jahren.
Die abschließende Forderung Mareks soll vor allem trotz des Andrangs auf die Kinderbetreuungsstätten die Situation der Eltern verbessern. Demnach sollte es in allen Ländern einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab drei Jahren geben.
Ab sofort bis Ende Februar können Sie für Ihre Kinder die Anmeldung für das kommende Kindergartenjahr einreichen. Voraussetzung für den Erhalt eines beitragsfreien oder geförderten Platz ist, dass sich der Hauptwohnsitz des Kindes und der Erziehungsberechtigten in Wien befindet. Außerdem muss das Kind bei Eintritt in den Kindergarten zwischen drei und sechs Jahre alt sein. Die Vergabe der bis einschließlich 28. Februar 2010 bei der MA 10 eingelangten Anmeldungen erfolgt nach festgelegten Kriterien. So haben Kinder im Alter von 5 bis 6 Jahren Vorrang, da für diese das Kindergartenjahr vor Eintritt in die Schule am wichtigsten ist. Zusätzlich sind die Nähe zum Wohnort und Arbeitsplatz der Eltern ausschlaggebend bei der Zuteilung der Kindergartenplätze.
Die Anmeldung können Sie per Post, Fax, Internet oder persönlich in einer der Servicestellen der MA 10 abgeben. Die Eltern haben hierbei die Möglichkeit, zwei von ihnen bevorzugte städtische Betreuungseinrichtungen anzugeben. Der Zeitpunkt der Anmeldung bestimmt allerdings nicht die Reihenfolge der Vergabe der Betreuungsplätze. Bis spätestens Ende Mai erhalten alle Eltern, die ab September 2010 einen Platz brauchen, eine Verständigung in welcher städtischen Kinderbetreuungseinrichtung eine Betreuung für ihr Kind möglich ist. Alle Anmeldungen, die nicht für September sind, erhalten zwei Monate vor dem gewünschten Eintrittsdatum eine Verständigung. Sollte dennoch kein geeigneter Betreuungsplatz gefunden werden, hilft die MA 10 bei der Suche nach einem privaten Krippen-, Kindergarten- oder Hortplatz.
Alle Informationen, sowie die Antragsformulare zur Anmeldung finden Sie auf der Website der MA 10.
Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) ließ eine Verordnung über die Bedingungen für Bewerber für Einzelverträge mit Krankenkassen speziell bei Frauenärzten ändern:
So sollen Frauenärztinnen bevorzugt werden, wenn es in der betreffenden Region keine Kassen-Frauenärztinnen gibt. Damit will man dem Bedürfnis und dem Wahlrecht vieler Frauen entgegenkommen, die sich lieber von Frauen untersuchen lassen möchten.
Das ist derzeit z.B. in Kärnten der Fall. In allen Gebieten, wo es derzeit noch keine Frauenärztinnen gibt, werden diese bei der Bewerbung mit einem 10-Prozent-Punkte-Bonus vorgereiht.
Halbtags gratis, bald verpflichtend.
Wer heute fünf Jahre alt ist und in Österreich wohnt, geht nun gratis in den Kindergarten, zumindest halbtags. Ansonsten gilt weiter die Regel: Neun Bundesländer, neun Gepflogenheiten. Denn der Kindergarten ist in Österreich Ländersache.
In Wien zum Beispiel gilt der Gratiskindergarten für alle Altersgruppen, in Oberösterreich geht es schon für die Zweieinhalbjährigen los. In Kärnten und Niederösterreich war der Kindergarten schon bisher halbtags kostenlos. Im Burgenland werden auch Tagesmütter und Horte gefördert. Die Bundesregierung stellt den Ländern 70 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, damit alle Fünfjährigen 20 Stunden pro Woche den Kindergarten gratis besuchen können.
In Wien werden rund 45.000 Plätze demnächst kostenlos angeboten - weniger als die Hälfte der Plätze kommen direkt von der Gemeinde. Hier werden die Eltern nur das Essen bezahlen müssen. Der Rest der Kindergartenplätze kommt von privater Seite.
Auch die Besuchspflicht ist neu - in Kraft tritt diese aber erst nächstes Jahr. Nehmen die Eltern die Besuchspflicht für das Kind nicht wahr, gibt es sogar Geldstrafen. Kritik zu diesem Plan hagelte es von Seiten der Behindertenorganisationen. Es gibt nämlich Ausnahmeregelungen: Wenn Kindern mit Behinderung der Besuch aufgrund ihrer Behinderung nicht zugemutet werden kann, sind sie vom Kindergartenbesuch ausgenommen. Ebenfalls keine Pflicht gilt, wenn große Entfernungen oder schwierige Wegverhältnisse zwischen dem Wohnort und der Betreuungseinrichtung bestehen.
Die Organisationen sind der Ansicht, dass Österreich damit gegen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verstößt: "Gerade Kinder mit Förderbedarf, wie z.B. chronisch kranke Kinder oder solche mit Lernschwierigkeiten bedürfen der selbstverständlichen Inklusion in Maßnahmen, die allen anderen Kindern zur Verfügung stehen," so der Monitoring-Ausschuss. Die zuständige Staatssekretärin Christine Marek hatte Kritik an den Ausnahmen für behinderte Kinder als falsch zurückgewiesen. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz sei jedenfalls für alle fünfjährigen Kinder gegeben, betonte sie.