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Die wichtigsten Neuerungen in der Familienpolitik.

Seit Jahresbeginn hat sich einiges getan. Neben Neuerungen im Karenzgeld, sind seit 01. 01. 2010 auch die Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich absetzbar.

Kinderbetreuungsgeld-Neu für mehr Väterkarenzen.

Ein einkommensabhängiges Kindergeld mit der Nettoersatzrate von 80 Prozent des Letztbezuges soll vor allem für Papis als Anreiz gelten, bei ihren Kindern zu Hause zu bleiben. Ein Anstieg von Väterkarenzen von derzeitig 4 auf 20 Prozent wird erwartet. Aber auch bei gut verdienenden Frauen erhofft sich Familien-Staatssekretärin Christine Marek (ÖVP) durch diese Neuregelung vermehrten Zuspruch zur Familienplanung. Beziehbar ist dieses neue Kindergeld rückwirkend für Geburten ab dem 1. Oktober 2009.

Kinderbetreuungsgeld Vergleichsrechner.

Auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend findet sich ein Vergleichsrechner, der die Neuerungen im Kinderbetreuungsgeld den bisherigen Varianten gegenüberstellt. Darüber hinaus soll die Härtefallreglung für Alleinerziehende - also zusätzlich zu allen Bezugsvarianten zwei Monate länger Kinderbetreuungsgeld - in besonders schwierigen Situationen Hilfe leisten.

Bisherige Möglichkeiten zum Bezug des Kinderbetreuungsgeldes:
1.  30 + 6 Monate (bei Inanspruchnahme durch beide Partner) zu je 436 Euro
2.  20 + 4 Monate (bei Inanspruchnahme durch beide Partner) zu je 624 Euro
3.  15 + 3 Monate (bei Inanspruchnahme durch beide Partner) zu je 800 Euro
NEU: Pauschalvariante
4.  12 + 2 Monate (bei Inanspruchnahme durch beide Partner) zu je 1.000 Euro
NEU: Einkommensabhängige Variante
5.  12 Monate + 2 Monate (bei Inanspruchnahme durch beide Partner)
Bezug von 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens (mindestens 1.000,- Euro und maximal 2.000,- Euro pro Monat); Ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze ist möglich.
NEU: Flexibilisierung der Zuverdienstgrenze bei allen Pauschalvarianten
Als Alternative zur bestehenden Zuverdienstgrenze von 16.200,- Euro pro Jahr, ist bei allen Pauschalvarianten (30+6, 20+4, 15+3, 12+2) seit 1. Jänner 2010 auch ein relativer Zuverdienst von 60 Prozent des letzten Einkommens möglich.
(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend)

Kosten für Kinderbetreuung absetzbar.

Auch neu ist, dass ab sofort und rückwirkend für 2009 die Betreuungskosten für Ihr Kind steuerlich absetzbar sind. Vorausgesetzt, Ihr Kind ist jünger als zehn Jahre und seine Betreuung ist professionell. So fallen nicht nur Kindergarten, Hort oder Babysitten in diese Neuregelung, sondern gegebenenfalls auch die Kinderbetreuung durch die Großeltern - können diese eine Ausbildung von mindestens acht Stunden nachweisen und leben nicht im selben Haushalt. Generell kann maximal ein Betrag von 2.300,- Euro versteuert werden.

Nachweis.

Um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie allerdings eine schriftliche Honorarnote als Nachweis für die geleisteten Kinderbetreuungskosten vorweisen können. Auf den Rechnungen der Schulen oder Kindergärten sollten also ab heuer die Betreuungskosten gesondert von allfälligen anderen Beträgen, wie Essensgeld, Schulgeld, etc., ausgewiesen werden.

Vorteile dieser beiden Neuerungen sind in erster Linie der geringere Verdienstentfall von besser verdienenden Frauen und Männern, aber auch der leichtere und schnellere Wiedereinstieg ins Berufsleben.  

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