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Gäbe es Elterngehalt, würde ich daheim bleiben?

Würden Sie Ihr Baby in eine Krippe geben?

Was Sie tun müssen, um Ihr Kind ordnungsgemäß anzumelden.

Die Geburtsurkunde

lassen Sie beim Standes- oder Gemeindeamt des Ortes, in dem Ihr Kind geboren wurde, ausstellen. Mitzubringen sind:
·     Meldezettel
·     Staatsbürgerschaftsnachweis
·     Geburtsurkunde der Mutter
·     Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurteil
      Namenszettel vom Krankenhaus mit
      dem Vornamen des Kindes und der
      Unterschrift der Mutter bzw. Eltern.  
      (Können Sie sich gleich für einen Namen-
      entscheiden, müssen Sie innehalb eines-
      Monats nach der Geburt eim Standesamt
      den Namen beurkunden lassen.
      Ausländische Staatsbürger benötigen zu-
      sätzlich die Heiratsurkunde im Original
      und beglaubigter Übersetzung sowie den
      Reisepass

Die polizeiliche Anmeldung

Ihres Kindes nehmen Sie beim Gemeindeamt oder beim Meldeamt (Ausländer nur hier!) bzw. bei der Polizei vor. Das Formular gibt es in der Trafik. Sie brauchen:
·     die Geburtsurkunde des Kindes
·     einen Lichtbildausweis der Eltern
·     3 Meldezettel

Der Staatsbürgerschaftsnachweis

wird beim Meldeamt, im Rathaus oder Mag. Bezirksamt beantragt. Ehelich geborene Kinder erwerben die österreichische Staatsbürgerschaft mit der Geburt, auch wenn nur ein Elternteil österreichischer Staatsbürger ist. Mitzunehmen sind:
·     Geburtsurkunde und Meldezettel
       des Kindes
·      Heiratsurkunde der Eltern
·      Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters
       oder der Mutter
       Für unehelich geborene Kinder statt der
       Heiratsurkunde nur die Geburtsurkunde
       der Mutter

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